3 O 284/09•Landgericht Bochum, 2010-02-04, 3 O 284/09
Full text
Landgericht Bochum — 3 O 284/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 3 O 284/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0204.3O284.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.274,12 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgwiesen.
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Es wird festgestellt, dass die Klageforderung aus einer vorsätzlichen uner-laubten Handlung begründet ist.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils voll-streckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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