5 S 226/09•Landgericht Bochum, 2010-05-28, 5 S 226/09
Full text
Landgericht Bochum — 5 S 226/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-28
Aktenzeichen: 5 S 226/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0528.5S226.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Forde-rung der B aus der Rechnung vom 29.01.2009 in Höhe von 223,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2009 freizustellen sowie an die Klägerin weitere 46,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagten als Ge-samtschuldner zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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