14 O 95/10•Landgericht Bochum, 2010-07-01, 14 O 95/10
Full text
Landgericht Bochum — 14 O 95/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-01
Aktenzeichen: 14 O 95/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0701.14O95.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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