I-12 O 167/10•Landgericht Bochum, 2010-09-03, I-12 O 167/10
Full text
Landgericht Bochum — I-12 O 167/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-03
Aktenzeichen: I-12 O 167/10
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0903.I12O167.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungs-haft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzver-trägen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hin-weis zu werben:
MIT 24 MONATEN GARANTTIE!!!
wie auf dem Onlinemarktplatz d bei den Artikeln mit den Artikelnummern #, #, #, #, # geschehen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.