I-4 O 94/07•Landgericht Bochum, 2011-03-09, I-4 O 94/07
Full text
Landgericht Bochum — I-4 O 94/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-09
Aktenzeichen: I-4 O 94/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0309.I4O94.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 136.621,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.5.2009 zu zahlen,
die Klägerin hinsichtlich der im Verfahren OLG Hamm 12 U 104/06 angefallenen Gerichtsgebühren in Höhe von 7.024 € freizustellen und
an die Klägerin vorprozessual entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.562,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.5.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3 % und die Beklagte zu 97 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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