I-14 O 98/11•Landgericht Bochum, 2011-07-21, I-14 O 98/11
Full text
Landgericht Bochum — I-14 O 98/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-21
Aktenzeichen: I-14 O 98/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0721.I14O98.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 899,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2011 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages leistet.
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