I-2 O 540/11•Landgericht Bochum, 2012-08-20, I-2 O 540/11
Full text
Landgericht Bochum — I-2 O 540/11 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-20
Aktenzeichen: I-2 O 540/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0820.I2O540.11.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden sowie zukünftigen immateriellen Schäden – letztere jedoch nur, soweit diese zur Zeit nicht vorhersehbar sind – aus Anlass der am 04.12.2009 in X begangenen Körperverletzung zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 44 % und der Kläger 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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