I-14 O 218/13•Landgericht Bochum, 2014-01-16, I-14 O 218/13
Full text
Landgericht Bochum — I-14 O 218/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-16
Aktenzeichen: I-14 O 218/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0116.I14O218.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 06.11.2013 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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