II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13•Landgericht Bochum, 2014-01-23, II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13
Landgericht Bochum, 2014-01-23, II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13
II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13Cantonal CourtJan 23, 2014
Full text
Landgericht Bochum — II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: II-1 KLs-46 Js 117/13-19/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0123.II1KLS46JS117.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte H wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte P wird wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten H in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
Gegen den Angeklagten P wird der Verfall von Wertersatz in Höhe von 2.800 Euro angeordnet.
- §§ 1, 3, 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, 25 Abs. 2, 27, 49, 52, 53, 64, 73, 73 a, 73 b StGB
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