I-8 O 270/14•Landgericht Bochum, 2014-10-16, I-8 O 270/14
Full text
Landgericht Bochum — I-8 O 270/14 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: I-8 O 270/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1016.I8O270.14.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Lichtbilder "Gewürze" mit der Pixelio Image-ID ####, „Chinesischer Löwe“ mit der Image-ID ####, „Reklame für Schinken“ mit der Image-ID #### und „Plattensee“ mit der Image-ID ####, welche auf den im Klageantrag zu Ziffer 1 vom 04.08.2014 wiedergegebenen Screenshots mit Pfeilen kenntlich gemacht sind, zu Werbezwecken öffentlich im Internet zugänglich zu machen und/oder öffentlich im Internet zugänglich machen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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