I-4 O 384/13•Landgericht Bochum, 2014-12-19, I-4 O 384/13
Full text
Landgericht Bochum — I-4 O 384/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-19
Aktenzeichen: I-4 O 384/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1219.I4O384.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.903,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.314,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2013 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, nach Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf die Klägerin aufgrund des Verkehrsunfalles vom 09.11.1983, bei dem die Versicherte der Klägerin M schwer verletzt wurde, sämtliche weiteren Leistungen der Klägerin zu ersetzen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch zukünftige weitere Beitragsregressansprüche der Klägerin gem. § 119 SGB X nach dem Verkehrsunfall vom 09.11.1983 der Versicherten M, zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 86 % und die Klägerin zu 14 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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