I-1 S 4/14•Landgericht Bochum, 2015-07-02, I-1 S 4/14
Full text
Landgericht Bochum — I-1 S 4/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-02
Aktenzeichen: I-1 S 4/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0702.I1S4.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 06.03.2014 (Az.: 47 C 368/13) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 688,02 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46% und die Beklagte zu 54%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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