I-6 O 205/15•Landgericht Bochum, 2015-12-16, I-6 O 205/15
Full text
Landgericht Bochum — I-6 O 205/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-16
Aktenzeichen: I-6 O 205/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1216.I6O205.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.273,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2014 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die übergangsfähigen Ansprüche des Klägers zu erfüllen und seine berechtigten Aufwendungen zu ersetzen, die der Kläger als Folge der durch den Beklagten zwischen dem 03.04.2006 bis 18.10.2007 erfolgten fehlerhaften Behandlungen des Herr E (geboren ###) zu erbringen hat, soweit bereits erfolgte Leistungen des Klägers nicht mit dem Klageantrag zu Ziffer 1.) geltend gemacht werden.
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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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