5 S 81/15•Landgericht Bochum, 2016-02-19, 5 S 81/15
Full text
Landgericht Bochum — 5 S 81/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-19
Aktenzeichen: 5 S 81/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0219.5S81.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.05.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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