Landgericht Bochum, 2016-05-04, 12 O 179/15

12 O 179/15Cantonal CourtMay 4, 2016

Full text

Landgericht Bochum — 12 O 179/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 12 O 179/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0504.12O179.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 20.11.2015 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Tenor nunmehr folgenden Wortlaut hat:

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr mit Reinigungs- und Pflegeprodukten zu Wettbewerbszwecken gegenüber privaten Letztverbrauchern bei Angeboten im Internet,

nicht ausreichend über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren, wie nachfolgend wiedergegeben:

"Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

-an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;

-an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;

-an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stückchen geliefert wird;"

wie dies in dem gewerblichen Onlineshop der Verfügungsbeklagten unter der Internetadresse "#" innerhalb der Widerrufsbelehrung geschehen ist gemäß Anlagen Ast 3 und 4.

Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

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