5 KLs 36/18•Landgericht Bochum, 2018-12-19, 5 KLs 36/18
Full text
Landgericht Bochum — 5 KLs 36/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-19
Aktenzeichen: 5 KLs 36/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1219.5KLS36.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte L ist der schweren Brandstiftung, der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung schuldig. Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von
3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte C ist einer Beihilfe zu den tatmehrheitlich begangenen Taten der schweren Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte C trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten L die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Seine notwendigen Auslagen trägt er hingegen selbst.
Angewendete Vorschriften:
bzgl. L: §§ 303 Abs. 1, 303 c, 306 Abs. 1 Nr. 1, 306 a Abs. 1 Nr. 1,
25 Abs. 2, 53 StGB, §§ 1, 105 ff. JGG
bzgl. C: §§ 303 Abs. 1, 303 c, 306 a Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2, 27 StGB
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