I-4 O 101/18•Landgericht Bochum, 2019-02-08, I-4 O 101/18
Full text
Landgericht Bochum — I-4 O 101/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-08
Aktenzeichen: I-4 O 101/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0208.I4O101.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64.959,70 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 13.05.2014 bis zum 04.05.2018 und danach in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer ### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des oben bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.