16 O 97/18•Landgericht Bochum, 2019-03-19, 16 O 97/18
Full text
Landgericht Bochum — 16 O 97/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-19
Aktenzeichen: 16 O 97/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0319.16O97.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 30.10.2018 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2016 sowie weitere 480,00 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden – mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die dem Kläger auferlegt werden – dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Im Übrigen wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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