7 Ks 7/18•Landgericht Bochum, 2019-11-21, 7 Ks 7/18
Full text
Landgericht Bochum — 7 Ks 7/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-21
Aktenzeichen: 7 Ks 7/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:1121.7KS7.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Sie wird unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Herne vom 17.07.2017 (13 Cs 42 Js 722/17-153/17) und unter Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen und der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bochum vom 28.02.2019 (98 Cs 642 Js 742/18-78/19), soweit die in beiden Strafbefehlen erkannten Strafen noch nicht vollstreckt oder bezahlt sind, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens - §§ 212, 21 StGB.
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