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18 O 42/24•Landgericht Bochum, 2024-11-05, 18 O 42/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-05
Aktenzeichen: 18 O 42/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1105.18O42.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer -Kammer für Handelssachen-
Wie geschehen auf dem nachfolgend, sowie in den Anlagen K1 und K7 wiedergegebenen Internetauftritt der Beklagten zu 1) (#):
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Abmahnkosten in Höhe von 150,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich des tenorierten Unterlassens gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 40.000,00 EUR, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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