2 O 502/81•Landgericht Düsseldorf, 1982-05-19, 2 O 502/81
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2 O 502/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-05-19
Aktenzeichen: 2 O 502/81
ECLI: ECLI:DE:LGD:1982:0519.2O502.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
- Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75o,— DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.