Landgericht Düsseldorf, 1986-10-16, 25 T 833/86

25 T 833/86Cantonal CourtOct 16, 1986

Full text

Landgericht Düsseldorf — 25 T 833/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-10-16

Aktenzeichen: 25 T 833/86

ECLI: ECLI:DE:LGD:1986:1016.25T833.86.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Beteiligten zu 2) - 4) werden als Notvorstand bestellt, dem aufgegeben wird, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die bis einschließlich 1. Dezember 1986 stattzufinden hat und zu der sämtliche Mitglieder einzuladen sind.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

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