Landgericht Düsseldorf, 1989-09-12, 10 O 52/89

10 O 52/89Cantonal CourtSep 12, 1989

Full text

Landgericht Düsseldorf — 10 O 52/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1989-09-12

Aktenzeichen: 10 O 52/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1989:0912.10O52.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.243,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. November 1988 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5/6, die Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM, für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,-- DM.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.