Landgericht Düsseldorf, 1990-06-22, 16 O 43/89

16 O 43/89Cantonal CourtJun 22, 1990

Full text

Landgericht Düsseldorf — 16 O 43/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-06-22

Aktenzeichen: 16 O 43/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1990:0622.16O43.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70,845,91 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 05. Februar 1989 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 74 % und die Beklagte 26%.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,-- DM, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,-- DM.

Sicherheit kann von beiden Parteien auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.

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