Landgericht Düsseldorf, 1991-02-07, 11 O 750/88

11 O 750/88Cantonal CourtFeb 7, 1991

Full text

Landgericht Düsseldorf — 11 O 750/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-02-07

Aktenzeichen: 11 O 750/88

ECLI: ECLI:DE:LGD:1991:0207.11O750.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von sämtlichen haftpflichtbedingten Ansprüchen seitens des Herrn x, aus einem seitens des Herrn x am 10. 12.1987 erlittenen Unfall freizustellen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung darf durch die Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Sparkasse oder Großbank erbracht werden.

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