4 O 380/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-02-01, 4 O 380/95
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4 O 380/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-01
Aktenzeichen: 4 O 380/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0201.4O380.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
für Recht erkannt:
I.
Der Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Ver-fügung wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstelle¬rin.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.800,— DM ab¬wenden, wenn nicht der Antragsgegner zuvor Si¬cherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin anerkannten Bank oder öf-fentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbingen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.