4 O 255/95•Landgericht Düsseldorf, 1996-04-23, 4 O 255/95
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4 O 255/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-23
Aktenzeichen: 4 O 255/95
ECLI: ECLI:DE:LGD:1996:0423.4O255.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 40.627,17 DM nebst Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank von
645,60 DM seit dem 1. Februar 1988, weiteren 4.162,50 DM seit dem 1. Februar 1989, weiteren 6.574,10 DM seit dem 1. Februar 1990, weiteren 9.322,91 DM seit dem 1. Februar 1991, weiteren 10.115,70 DM seit dem 1. Februar 1992 und weiteren 9.806,36 DM seit dem 1. Februar 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 75 % und die Beklagten 25 % als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 44.000,-- DM und für die Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung
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in Höhe von 4.000,— DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- und/oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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