4 O 421/97•Landgericht Düsseldorf, 1998-01-06, 4 O 421/97
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4 O 421/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-06
Aktenzeichen: 4 O 421/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0106.4O421.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,- DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch
durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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