Landgericht Düsseldorf, 1998-01-06, 4 O 421/97

4 O 421/97Cantonal CourtJan 6, 1998

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 421/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-06

Aktenzeichen: 4 O 421/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0106.4O421.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,- DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann auch

durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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