Landgericht Düsseldorf, 1998-01-27, 4 O 418/97

4 O 418/97Cantonal CourtJan 27, 1998

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 418/97 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-27

Aktenzeichen: 4 O 418/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1998:0127.4O418.97.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin zu 1) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin zu 1) wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zu 1. vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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