23 S 181/99•Landgericht Düsseldorf, 2000-01-19, 23 S 181/99
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 181/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-19
Aktenzeichen: 23 S 181/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0119.23S181.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung
des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts
Düsseldorf vom 17. Februar 1999 (28 C
4025/97) teilweise abgeändert und insgesamt wie
folgt neu gefaßt :
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte
verurteilt, an den Kläger DM 1.616,33
nebst 4 % Zinsen seit dem 29.07.97 bis 15.02.99
und 9,25 % Zinsen seit dem 16.02.99 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu
84'% und die Beklagte zu 16 % .
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1
ZPO abgesehen.
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