38 O 37/00•Landgericht Düsseldorf, 2000-09-29, 38 O 37/00
Full text
Landgericht Düsseldorf — 38 O 37/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-09-29
Aktenzeichen: 38 O 37/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0929.38O37.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 294.521,64 DM nebst 5% Zinsen seit dem 29. März 2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 54/100, die Klägerin zu 46/100.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 320.000,00 DM, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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