Landgericht Düsseldorf, 2000-09-29, 38 O 37/00

38 O 37/00Cantonal CourtSep 29, 2000

Full text

Landgericht Düsseldorf — 38 O 37/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-29

Aktenzeichen: 38 O 37/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:0929.38O37.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 294.521,64 DM nebst 5% Zinsen seit dem 29. März 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 54/100, die Klägerin zu 46/100.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 320.000,00 DM, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistungen können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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