12 O 48/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-03-27, 12 O 48/02
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 48/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-27
Aktenzeichen: 12 O 48/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0327.12O48.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 06.03.2002 durch die Richter x
für Recht erkannt:
l.
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
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Im übrigen wird der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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