Landgericht Düsseldorf, 2002-04-04, 4a O 463/01

4a O 463/01Cantonal CourtApr 4, 2002

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4a O 463/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-04

Aktenzeichen: 4a O 463/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0404.4A.O463.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 8.500,00 abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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