2b O•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-31, 2b O
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2b O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-31
Aktenzeichen: 2b O
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0531.2B.O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 19.2.2002
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von € 750,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.
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