23 S 60/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-08-14, 23 S 60/02
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 60/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 23 S 60/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0814.23S60.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10. Juli 2002
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 10.01.2002 - 70 C 6638/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Neuss vom 20.09.2001 wird teilweise aufgehoben und wie folgt aufrecht erhalten: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 932,13 EUR (= 1.823,08 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 30.12.1998 abzüglich am 17.10.2000 gezahlter 274,04 EUR (= 535,98 DM) zu zahlen.
Darüber hinaus wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 167,76 EUR (= 328,11 DM) zu zahlen. Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.