12 O 334/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-09-18, 12 O 334/02
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 334/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-18
Aktenzeichen: 12 O 334/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0918.12O334.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer,
auf die mündliche Verhandlung vom 28. August 2002
unter Mitwirkung der Richter x, x und x
für R e c h t erkannt:
-
Die einstweilige Verfügung vom 03. Juli 2002 wird aufgehoben.
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewie-sen.
-
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Antragsteller wird gestattet, die Vollstreckung des Antrags-gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 EUR abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner seinerseits in dieser Höhe Sicherheit leistet Den Parteien wird gestattet, die Sicher-heitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder Sparkasse zu erbringen,
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