11 O 555/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 11 O 555/01
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 555/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-13
Aktenzeichen: 11 O 555/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1113.11O555.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger von der gegenüber der M GbR in Wesel bestehenden Verbindlichkeit aus der Rechnung vom 31. 07.2001 in Höhe von4.867,70 "EUR (= 9.52'0,40 DM} freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen ..'
·Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55% und
die Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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