Landgericht Düsseldorf, 2003-10-14, 4a O 281/03

4a O 281/03Cantonal CourtOct 14, 2003

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4a O 281/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-14

Aktenzeichen: 4a O 281/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1014.4A.O281.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag vom 29. Juli 2003 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe des gegen sie durchzusetzenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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