37 O 200/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-10-22, 37 O 200/02
Full text
Landgericht Düsseldorf — 37 O 200/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-22
Aktenzeichen: 37 O 200/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1022.37O200.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29. Juli 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Ollerdißen und die Handelsrichter Helfrich und Zeisig
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 86.346,25 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz EUR 86.346,25 seit dem 1. Juni 2000 sowie aus weiteren EUR 4.539,55 seit dem 12. Februar 2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte ist verpflichtet, die auf die "Altersvorsorge / Treueprämie" etwa anfallende Umsatzsteuer an die Klägerin zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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