12 O 623/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-10-27, 12 O 623/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 623/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-27
Aktenzeichen: 12 O 623/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1027.12O623.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am LG Dr. Wirtz, Richter Dr. von Hartz, Richter Dr. Theißen
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
der Klägerin Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen durch Vorlage einer schriftlichen, geordneten Aufstellung über sämtliche Produkte, die durch die Beklagte als Lizenznehmerin der Klägerin in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 30. Juni 2001 vertrieben wurden, unter Angabe
des Produktnamens, der Anzahl der verkauften Produkte, der von der Beklagten gegenüber ihren Abnehmern berechnete Verkaufspreise und der der Lizenzabrechnung zugrunde gelegten Verkaufspreise der jeweiligen Produkte;
an die Klägerin Euro (= €) 13.251,66 nebst 8 Prozent-Punkten (= %) Zinsen über dem Basiszinssatz aus € 3.781,92 seit dem 1. Februar 2002, aus € 3.500,00 seit dem 10. Mai 2002 und aus 5.969,74 seit dem 1. Februar 2002 zu zahlen.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin über die bereits geleisteten Lizenzzahlungen hinausgehende Lizenzgebühren zu zahlen, deren Höhe sich aus der Auskunftserteilung gemäß I. 1 ergibt.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
IV.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 63.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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