Landgericht Düsseldorf, 2004-11-04, 31 O 8/03

31 O 8/03Cantonal CourtNov 4, 2004

Full text

Landgericht Düsseldorf — 31 O 8/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-04

Aktenzeichen: 31 O 8/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1104.31O8.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.029,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 10.10.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 10 % der Klägerin und zu 90 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.