4a O 282/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-12-02, 4a O 282/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 282/04 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-02
Aktenzeichen: 4a O 282/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1202.4A.O282.04.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 933,22 nebst 8 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2004 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden neben dem gesondert unter Ziffer 1 eingeklagten Schaden zu ersetzen, die ihr aus der Verwendung der Marke „RC“ durch den Be-klagten im geschäftlichen Verkehr für Waren und Dienstleistungen ent-standen sind und noch entstehen werden, insbesondere durch das An-bringen der vorstehenden Marke auf vertriebene Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung oder durch das Anbieten, das Inver-kehrbringen, das Besitzen zu den genannten Zwecken, das Ein- und Ausführen von Waren unter der vorstehenden Marke und/oder durch das Benutzen der vorstehenden Marke in Geschäftspapieren oder in der Werbung in Zusammenhang mit den vertriebenen Waren.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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