2a O 170/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-12-15, 2a O 170/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-12-15, 2a O 170/04
2a O 170/04Cantonal CourtDec 15, 2004
Regest
Ein Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen ist dann rechtzeitig, wenn er innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellt wurde.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 170/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-15
Aktenzeichen: 2a O 170/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1215.2A.O170.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Normen: GVG §101 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze
Ein Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen ist dann rechtzeitig, wenn er innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellt wurde.
Tenor
In Sachen
werden die von der Klägerin gegenüber den Beklagten zu 1) und 3) geltend gemachten Ansprüche abgetrennt und in einem getrennten Prozess verhandelt.
Der Rechtsstreit der Klägerin gegen die Beklagten zu 1) und 3) wird an die Kammer für Handelssachen verwiesen.
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