4b O 400/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-06-08, 4b O 400/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 400/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-08
Aktenzeichen: 4b O 400/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0608.4B.O400.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.385,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. April 2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 13 % und der Beklagte zu 87 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Einspruchsfrist wird auf drei Wochen festgesetzt.
Aus den fortbestehenden Gründen des Beschlusses vom 21. März 2005 wird die öffentliche Zustellung dieses Urteils sowie des Schriftsatzes der Klägerin vom 7. Juni 2005 angeordnet.
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