10 O 394/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-07-20, 10 O 394/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 394/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: 10 O 394/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0720.10O394.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 10.787,08 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 9.410,08 seit dem 23.08.2004 und aus € 1.377 seit dem 24.01.2005 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber dem h), von der Verbindlichkeit aus der Kostenrechnung vom 28.07.2004 – AZ.: L 12 AL 178/03 – in Höhe von € 153,00 freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber den Beklagte nicht verpflichtet ist, einen Betrag von € 2.092,18 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 57% die Beklagten zu 43% zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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