4b O 456/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-08-11, 4b O 456/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 456/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-11
Aktenzeichen: 4b O 456/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0811.4B.O456.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung darüber zu legen, in welchem Umfang sie und/oder ihr organisatorisch verbundene Unternehmen im In- und Ausland
-
Scharniereinrichtungen mit einer Schwenkachse (6), einem rahmen- bzw. zargenseitigen Scharnierteil (8), das an einem Rahmen einer Zarge (1) oder derglei-chen einer Tür befestigbar ist, einem Bandaufnahmeelement (7), das an einem Türflügel (2) der Tür befestigbar ist, und einem Scharnierband (12), das einerseits verschwenkbar um die Schwenkachse (6) gehaltert und andererseits im Bandaufnahmeelement (7) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierband (12) an einem vertikalen Endabschnitt (27) mit einer Verstellspindel (31) verbunden ist, die Dreh- und in Vertikalrichtung verstellbar in einem fest am Bandaufnahmeelement (7) angeordneten Gewinde (32) sitzt und mittels einer Hoch/Tief-Verstellschraube (34) dreh- und damit in Vertikalrichtung verstellbar ist (DE 44 21 056);
-
Türbänder, mit einem türflügelseitigen Halteteil (4), das am Türflügel fest anbringbar ist, einem Flügelteil (5), das einerseits in in Horizontalrichtung der Türflü-gelebene zueinander versetzten Stellungen am türflügelseitigen Halteteil (4) befestigbar und andererseits verschwenkbar an einem türrahmenseitigen Stift (3) gelagert ist, einer Gleitschiene (13), die am Halteteil (4) oder am Flügelteil (5) angeordnet ist, und einer Gleitschienenaufnahme (10), die am Flügelteil (5) bzw. am Halteteil (4) angeordnet ist und in der die halteteil- bzw. flügelteilseitige Gleitschiene (13) in Horizontalrichtung der Türflügelebene verschieblich und in Vertikalrichtung der Türflügelebene fixiert aufnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschiene (13) und die Gleitschienenaufnahme (10) so ausgebildet sind, dass die Gleitschiene (13) in Dickenrichtung des Türflügels fixiert in der Gleitschienenaufnahme (10) aufnehmbar ist (DE 196 42 638);
-
Türscharniere (1) zur schwenkbaren Lagerung eines Türflügels an einem Türrahmen, mit einem rahmen-seitigen Aufnahmelager (2), das ein rahmenseitiges Gelenkglied (3) aufweist, und einem flügelseitigen Türband (4) das ein flügelseitiges Gelenkglied (5) aufweist, wobei das rahmenseitige Gelenkglied (3) ei-nen exzentrischen Abschnitt (6) aufweist, der seiner-seits exzentrisch in bezug auf das flügelseitige Ge-lenkglied (5) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der exzentrische Abschnitt (6) des rahmenseitigen Gelenkglieds (3) einen abgeflacht kreisförmigen Umriß aufweist, dass eine exzentrisch im flügelseitigen Gelenkglied (5) ausgebildete Aufnahmeöffnung (15) für den exzentrischen Abschnitt (6) des rahmenseitigen Gelenkglieds (3) einen abgeflacht kreisförmigen Umriß aufweist, und dass der größte Außen-durchmesser des abgeflacht kreisförmigen Umrisses des exzentrischen Abschnitts (6) des rahmenseitigen Gelenkglieds (3) dem kleinsten Innendurchmesser des abgeflacht kreisförmigen Umrisses der Aufnah-meöffnung (15) des flügelseitigen Gelenkglieds (5) entspricht (DE 196 42 637);
-
Türbänder zur schwenkbaren Lagerung eines Türflü-gels (5) an einem Türrahmen, mit einem türgelenkseitigen Flügelteil (3) und einem türflügelseitigen Halteteil (2), an dem das Flügelteil (3) in unterschiedlichen Positionen fixierbar ist und das an einem Haupt- (6) und einem dazu senkrechten Nebenschenkel (7) mit dem Türflügel (5) verbindbar ist, wobei der Hauptschenkel (6) des türflügelseitigen Halteteil (2) auf seiner dem Türflügel (5) zugewandten Außenfläche (8) mit Vorsprüngen (10) ausgebildet ist, die in Ausnehmungen (13) einsteckbar sind, die nahe einer Türflügelkante (16) in einer Türflügelhauptfläche (12) ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Nebenschenkel (7) des türflügelseitigen Halteteils (2) auf seiner dem Türflügel (5) zugewandten Außenfläche (9) mit Vorsprüngen (11) ausgebildet ist, die in Ausnehmun-gen (15) einsteckbar sind, die nahe der Türflügelkante (16) in einer Türflügelrahmenfläche (14) ausgebildet sind (DE 196 42 636);
-
Türbänder zur schwenkbaren Lagerung eines Türflü-gels (4) an einem Türrahmen (2), mit einem türflügel-seitigen Türbandteil (5), dass einerseits fest am Tür-flügel (4) fixierbar und anderseits verschwenkbar an einem türrahmenseitigen Türbandteil (3) gehaltert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das türflügelseitige Türbandteil (5) auf seiner dem Türflügel (4) zuge-wandten Außenfläche (10) Vorsprünge (11, 12) auf-weist, die in im Türflügel (4) ausgebildete Ausneh-mungen (13, 14) einsteckbar sind, und dass zumin-dest ein Vorsprung (11), dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser der ihm zugeordneten Ausneh-mung (13) ist, an seinem freien Ende hakenförmig ausgestaltet ist, so dass mittels ihm die ihm zugeord-nete Ausnehmung (13) im Türflügel (4) hintergreifbar ist (DE 197 32 836);
-
Türscharniere mit einem Rahmenband (4), das an ei-nem Türrahmen (3) befestigbar ist, einem Flügelband (10) das fest in einem Türflügel (2) verbindbar ist, ei-ner Schwenkachse (9), an der das Rahmenband (4) und das Flügelband (10) zueinander verschwenkbar gelagert sind, und einem Aufnahmeteil (18), das am Türflügel (2) befestigbar ist und an dem das Flügel-band (10) in Breitenrichtung des Türflügels (2) ver-stell- und fixierbar aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (18) aus Stahl ausgebildet ist (DE 198 51 156);
-
Befestigungsvorrichtungen zur schwenkbaren Halte-rung eines Flügelrahmens einer Tür, eines Fensters oder dergleichen an einer Zarge, mit einem Schar-nierband (2), das den zargen- oder flügelrahmenseiti-gen Bestandteil eines Türgelenks (1) bildet, einem Hohlprofil (5), das an der Zarge bzw. am Flügelrah-men angeordnet ist, einem Füllstück (25), das in das Hohlprofil (5) bis in den Bereich der Befestigungsstelle des Scharnierbandes (2) am Hohlprofil (5) einschiebbar ist und Verbindungsstiften (16, 17) mittels denen das Scharnierband (2) durch im Hohlprofil (5) ausgebildete Ausnehmungen (23, 24) hindurch mit dem im Bereich der Befestigungsstelle des Scharnierbandes (2) im Hohlprofil (5) befindlichen Füllstück (25) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die im Hohlprofil (5) ausgebildeten Ausnehmungen (23, 24) in Längsrichtung (30) des Hohlprofils (5) eine größere Abmessung aufweisen als der Durchmesser der das Scharnierband (2) und das Füllstück (25) miteinander verbindenden Verbindungsstifte (16, 17), so dass das Scharnierband (2) mit dem Füllstück (25) nach Her-stellung der Verbindung mittels der Verbindungsstifte (16, 17) in Bezug auf das Hohlprofil (5) in dessen Längsrichtung (30) bewegbar ist (DE 100 06 868);
gewerbsmäßg hergestellt, angeboten, in Verkehr ge-bracht hat und/oder hat herstellen oder vertreiben lassen und/oder Lizenzen an Dritte vergeben hat und hieraus entgeltliche Vorteile gezogen hat und/oder Einnahmen aus Kauf- oder Austauschverträgen oder sonstige durch die Erfindungen erzielte Vermögensvorteile erzielt hat, und zwar unter Angabe:
a) der einzelnen Lieferungen aufgeschlüsselt nach Lie-fermengen und -zeiten, Liefer- bzw. Nettopreisen, wo-bei diese Angaben geordnet nach Ländern und Ka-lenderjahren zu erteilen sind;
b) der bei den genannten Produkten erzielten Gewinne, Gestehungs- und Vertriebskosten einschließlich der einzelnen Kostenfaktoren.
II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 16 % und der Beklagten zu 84 % auferlegt.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger je-doch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- EUR und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.