2a O 161/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-08-17, 2a O 161/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 161/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-17
Aktenzeichen: 2a O 161/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0817.2A.O161.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 222.701,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2003 zu zahlen.
II.
Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.
III.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Klägerin zu 1) zu 45 %, die Kläger zu 2) und 3) zu 28 % und der Beklagte zu 27 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) tragen diese selbst zu 62 % und der Beklagte zu 38 %. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 2) und 3) tragen diese selbst.
IV.
Das Urteil ist für die Klägerin zu 1) und den Beklagten jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages.
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