4a O 295/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-09-22, 4a O 295/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 295/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-22
Aktenzeichen: 4a O 295/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0922.4A.O295.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 14.000,-- Euro nebst 5 % Zinsen über Basiszins aus 6.500,-- Euro seit dem 10.12.2004, aus 3.750,-- Euro seit dem 5.4.2005 und aus 3.750,-- Euro seit dem 30.5.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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