23 S 247/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-09-28, 23 S 247/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 247/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-28
Aktenzeichen: 23 S 247/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0928.23S247.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.04.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 80 C 635/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, mit Wirkung ab dem 01.01.2003 einer Erhöhung der monatlichen Kaltmiete von 219,40 € auf 235,49 € zuzustimmen.Die weitergehenden Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszugs haben die Kläger 63 % und die Beklagte 37 % zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens die Kläger 51 % und die Beklagte 49 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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