10 O 144/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 10 O 144/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 144/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 10 O 144/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1130.10O144.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden zukünftigen Schaden aus dem Vorfall vom 16.05.2000 unter Berücksichtigung eines Mitverschul-densanteils von 1/3 zu ersetzen, soweit es sich dabei um gemäß § 116 SGB X übergegangene Schadensersatzan-sprüche des Herrn X handelt.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des zu voll-streckenden Betrages.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.